Vereinsrecht
Das Rechtsgebiet Vereinsrecht umfasst die Beratung rund um den Verein, insbesondere zu Fragen
- der Vereinsgründung
- der Gestaltung / Prüfung von Vereinssatzungen
- der Eintragung in das Vereinsregister
- der Optimierung des Vereinszwecks wg. Steuerbegünstigung
- der Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern
- zum Umfang und Grenzen von Mitgliedsbeiträgen
- der Aufgaben und Rechte des Vorstands / anderer Vereinsorgane
- der Haftung des Vereins oder einzelner Mitglieder
- der Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
- der Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen
- der Haftung des Vereins
- der Beurkundungserfordernisse von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- der Vorgehensweise bei Satzungsänderungen
- des Vereinsstrafrechts, insbesondere beim Ausschluss von Vereinsmitgliedern
- des Zusammenschlusses mehrerer Vereine
- der Umwandlung oder Auflösung des Vereins
- der Mitgliedschaft in Spitzenorganisationen, Dachverbänden oder Untergliederungen
- des Steuerrechts