Wohnungseigentumsrecht
Das Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht umfasst die Beratung rund um Eigentumswohnung, insbesondere:
- Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Aufgaben des Hausverwalters
- Befugnisse des Verwaltungsbeirats
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer und deren Anfechtung
- Bauliche Maßnahmen, Instandhaltung, Instandsetzung