Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Beratungs- und Vertretungsangebot durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht richtet sich sowohl an Kreditinstitute als auch an Bankkunden (privat und gewerblich).
Schwerpunkte sind:
- Zahlungsverkehr
- Einlagengeschäft
- Kreditgeschäft
- Kreditvertrag
- Vergütungen (Zins)
- Kündigung
- Verbraucherdarlehensrecht
- Sittenwidrige Darlehen
- Sanierungsdarlehen
- Kreditsicherung
- Bürgschaft
- Immobilienfinanzierung
- Grundpfandrechte
- Sicherungsübereignungen
- Sicherungsabtretungen
- Sonstige Sicherheiten
- Sicherheitenverwertung
- Unternehmensfinanzierung
- Neuordnung von Kreditbeziehungen
- Wertpapiergeschäft
- Bankaufsichtsrecht